
3G am Arbeitsplatz und Home Office-Pflicht – Was gilt es zu beachten?
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen, die ab Mittwoch den 24.11.2021 in Kraft treten. Beschäftigte müssen vor Betreten der Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Die neuen Regelungen beinhalten arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen. Welche dies sind, auf was Arbeitgeber und Beschäftigte achten müssen und ab wann ein Anspruch auf Home-Office besteht, stellt RA M. Knuth in diesem Beitrag vor.
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