Balkonkraftwerk in Mietwohnung und WEG: Das gilt nach der aktuellen Rechtslage
Seit der Gesetzesreform vom 17. Oktober 2024 haben Mieter und Wohnungseigentümer einen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk. Zwei aktuelle Urteile aus 2025 – vom Bundesgerichtshof und vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek – zeigen jedoch, welche Voraussetzungen weiterhin gelten. Wir erklären, was das für Mieter, Vermieter und Eigentümergemeinschaften konkret bedeutet.
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