
Der Kinderbonus – ein weiteres Corona-Hilfspaket
Die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung veranlasst, diverse Hilfspakete zu schnüren, die nicht nur die Wirtschaft sondern auch die Familien unterstützen sollen. So wurde auch der „Kinderbonus“ als Sonderzahlung beschlossen, für den die gleichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten. Frau RA`in Ina Rosenbaum, zugleich u.a. Fachanwältin für Familienrecht, erläutert in unserem nächsten Beitrag die Voraussetzungen für den Kinderbonus.
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