Frohe Weihnachten!
Das gesamte Team von ALTROGGE+ wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und hoffentlich gesundes neues Jahr.
Für das uns im Jahr 2020 entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns sehr herzlich!
WeiterlesenRechtsanwälte und Notare in Lüdenscheid
Das gesamte Team von ALTROGGE+ wünscht ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und hoffentlich gesundes neues Jahr.
Für das uns im Jahr 2020 entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns sehr herzlich!
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Die neuen Corona-Regeln sind seit dem 16.12.2020 in NRW in Kraft. Sie sollen u.a. regeln, wie sich die Menschen an Weihnachten verhalten sollen und dürfen. Wir erklären in unserem nächsten Beitrag, was nach an Weihnachten erlaubt ist und decken dabei überraschende Regelungslücken und Unklarheiten auf.
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Wir alle haben Konflikte – sie gehören zu unserem Alltag. Überall wo Menschen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen, Eigenschaften, Erwartungen oder Zielen zusammenkommen, kann es zu Konflikten kommen. Wann und wie ein Mediationsverfahren als alternative Konfliktlösung helfen kann, erklären RA & WirtschaftsMediator Arnd Katzke sowie RA`in & Mediatorin Ina Rosenbaum in diesem Beitrag.
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Zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie hat die Bundesregierung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28.10.2020 zusätzliche Maßnahmen beschlossen, die bundesweit am 02.11.2020 in Kraft treten.
Es sind Maßnahmen, die das öffentliche Leben deutlich herunterfahren. Der Begriff „Lockdown light“ macht die Runde. Ob man angesichts der zu erwartenden Einschränkungen von einem „Lockdown light“ sprechen kann, mag bezweifelt werden, eines ist schon jetzt klar: Die Maßnahmen werden erneut zu weitreichenden Eingriffen führen, insbesondere Gaststätten, Bars, Kneipen, Clubs, Discos und die Veranstaltungsbranche werden erneut stark betroffen sein. Schulen und Kitas hingegen sollen geöffnet bleiben. Welche rechtlichen Fragen sich nun für Betroffene stellen und wie die erneuten Schließungen gerechtfertigt werden sollen (oder eben nicht), erläutert RA Markus Knuth, zugleich FA für Verwaltungsrecht, in unserem nächsten Beitrag.
Auch wenn es bald schon Rechtsgeschichte sein dürfte, zeigen wir in diesem Artikel, was die Beherbergungsverbote für Reisende bedeuten.
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Die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung veranlasst, diverse Hilfspakete zu schnüren, die nicht nur die Wirtschaft sondern auch die Familien unterstützen sollen. So wurde auch der „Kinderbonus“ als Sonderzahlung beschlossen, für den die gleichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten. Frau RA`in Ina Rosenbaum, zugleich u.a. Fachanwältin für Familienrecht, erläutert in unserem nächsten Beitrag die Voraussetzungen für den Kinderbonus.
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Müssen Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und sich in Quarantäne begeben, dafür Urlaub nehmen und auch Verdienstausfall befürchten? Dieser Frage geht RA Olaf Kühnapfel, zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, in unserem nächsten Beitrag nach.
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Nicht nur infolge der COVID-19-Pandemie werden auch künftig viele Privatpersonen mit Verbindlichkeiten zu kämpfen haben, die sie nicht mehr aus ihrem laufenden Einkommen vollständig bedienen können. Und so wird für viele von ihnen der Weg zum Insolvenzgericht vorgezeichnet und insbesondere die beste Lösung sein, da am Ende des Verfahrens die Erteilung der Restschuldbefreiung stehen kann. Viele Verbraucher(innen) haben in der Vergangenheit diesen Schritt noch gescheut, da ihnen die Aussicht auf ein sechsjähriges Verfahren Angst und Sorgen bereitet hat. Doch damit könnte es nun kurzfristig ein Ende haben.
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Der EuGH hat heute in einer weitreichenden Entscheidung das Datenschutzabkommen „Privacy Shield“ für unwirksam erklärt.
Was ist das „Privacy Shield“ und welche Auswirkungen hat das heutige Urteil? Eine erste Einschätzung von RA und Datenschutz-Experte Markus Knuth.
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Du bist engagiert, verantwortungsbewusst, zuverlässig und hast Interesse und Freude am Umgang mit Menschen? Selbstständiges Arbeiten ist kein Problem für dich?
Dann bewirb dich bei uns für eine Ausbildungsstelle zur „Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellten“ (m/w/d)!
Was du mitbringen solltest:
– einen überdurchschnittlichen Realschulabschluss oder Abitur
– eine gute Allgemeinbildung
– sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache
– ein freundliches Auftreten
– einen sicheren Umgang mit den MS-Office-Programmen
Im Gegenzug bieten wir dir eine ausgezeichnete Ausbildung in einem tollen Team. Die Ausbildung kann das Fundament für deinen beruflichen Werdegang darstellen, auch bieten wir dir die Möglichkeit einer Übernahme in ein Anstellungsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung.
Deine aussagekräftige Bewerbung mit Lichtbild, Lebenslauf und Schulzeugnissen kannst du per Post oder per Mail einreichen: m.neitzke@ra-altrogge.de
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