Deepfakes & Rachepornos – TEIL 1: Schmerzensgeld in Deutschland

Was tun, wenn intime Bilder oder Videos im Internet veröffentlicht werden? Betroffene stehen oft unter erheblichem Druck – rechtlich bestehen jedoch klare Ansprüche auf Unterlassung und Schmerzensgeld.

Die Veröffentlichung intimer Inhalte im Internet ist für Betroffene häufig mit erheblichen Belastungen verbunden. Die Rechtsprechung reagiert zunehmend deutlich und spricht teilweise hohe Entschädigungen zu.  Wir erläutern, welche Ansprüche bestehen und wie hoch Schmerzensgelder ausfallen können.

Einleitung

Deepfakes, manipulierte Bilder und sogenannte „Rachepornos“ stellen eine zunehmende Herausforderung im digitalen Raum dar. Immer häufiger werden intime Inhalte ohne Einwilligung verbreitet – mit erheblichen Folgen für die betroffenen Personen.

Die rechtliche Einordnung erfolgt dabei auf zwei Ebenen:

  • im Zivilrecht durch Ansprüche auf Unterlassung, Löschung und Schmerzensgeld
  • im Strafrecht durch mögliche strafrechtliche Sanktionen

Um die Thematik verständlich darzustellen, haben wir den Beitrag bewusst in zwei Teile gegliedert:

  • Teil 1 (dieser Beitrag): Schmerzensgeld und zivilrechtliche Ansprüche
  • Teil 2 (folgender Beitrag): Strafbarkeit und aktuelle Gesetzesentwicklung

Im Folgenden zeigen wir anhand aktueller Rechtsprechung, welche Schmerzensgelder zugesprochen werden und welche Faktoren dabei entscheidend sind.

Aktuelle Rechtsprechung: Schmerzensgeld im Überblick

1. LG Düsseldorf: 120.000 € Schmerzensgeld für veröffentlichte Intimvideos (2023)

Urteil: LG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2023 – 12 O 55/22

Sachverhalt
Die Klägerin wurde durch Täuschung dazu gebracht, intime Videos zu erstellen und zu versenden. Der Beklagte veröffentlichte diese anschließend auf mehreren Internetplattformen, teilweise unter Nennung ihres Namens.

Entscheidung
Das Gericht stellte eine besonders schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fest.

Schmerzensgeld
120.000 €

Bedeutung
Die Entscheidung zählt zu den höchsten Schmerzensgeldbeträgen in diesem Bereich und verdeutlicht die zunehmende Sensibilität der Gerichte für digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen.

2. OLG Frankfurt: 3.000 € wegen ungewollter intimer Veröffentlichung (2025)

Urteil: OLG Frankfurt, Urteil vom 17.07.2025 – 16 U 7/24

Sachverhalt
Eine Person wurde in einer ungewollten intimen Situation fotografiert. Das Bild wurde anschließend veröffentlicht.

Entscheidung
Das Gericht bejahte eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild sowie der Intimsphäre.

Schmerzensgeld
3.000 €

Bedeutung
Auch unbeabsichtigte Aufnahmen können bei Veröffentlichung rechtswidrig sein, wenn eine besonders schutzwürdige Situation vorliegt.

3. OLG Oldenburg: 15.000 € für manipulierte pornografische Bilder

Urteil: OLG Oldenburg, Urteil vom 11.08.2015 – 13 U 25/15

Sachverhalt
Das Gesicht der Klägerin wurde in pornografische Inhalte eingefügt und veröffentlicht.

Entscheidung
Das Gericht sah eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Schmerzensgeld
15.000 €

Bedeutung
Die Entscheidung ist besonders relevant im Zusammenhang mit heutigen Deepfake-Technologien

4. OLG Oldenburg: 500 € für Weiterleitung intimer Bilder (2018)

Urteil: OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.04.2018 – 13 U 70/17

Sachverhalt
Intime Bilder wurden ohne Einwilligung an Dritte weitergeleitet.

Entscheidung
Das Gericht erkannte eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, berücksichtigte jedoch die Umstände der ursprünglichen Erstellung.

Schmerzensgeld
500 €

Bedeutung
Auch das bloße Weiterleiten kann rechtswidrig sein, selbst wenn die Bilder ursprünglich freiwillig erstellt wurden.

5. OLG Hamm: 7.000 € für veröffentlichtes Intimfoto nach Trennung (2017)

Urteil: OLG Hamm, Urteil vom 20.02.2017 – 3 U 138/15

Sachverhalt
Nach einer Trennung veröffentlichte der Beklagte ein intimes Foto der Klägerin im Internet.

Entscheidung
Das Gericht stellte eine schwerwiegende Verletzung der Intimsphäre fest.

Schmerzensgeld
7.000 €

Bedeutung
Das Urteil ist ein klassischer Referenzfall für sogenannte „Racheporno“-Konstellationen.


Einordnung: Entwicklung der Rechtsprechung

Die dargestellten Entscheidungen zeigen eine klare Entwicklung:

  • Je größer die Reichweite der Veröffentlichung, desto höher das Schmerzensgeld
  • Eine gezielte Demütigung wirkt sich erheblich anspruchserhöhend aus
  • Manipulierte Inhalte werden zunehmend streng bewertet

Was bedeutet das für Betroffene?

Betroffene haben regelmäßig Anspruch auf:

  • Unterlassung
  • Löschung der Inhalte
  • Schmerzensgeld
  • gegebenenfalls weiteren Schadensersatz

Entscheidend ist ein schnelles und strukturiertes Vorgehen, insbesondere zur Beweissicherung.

Die zivilrechtlichen Möglichkeiten sind inzwischen gut entwickelt. Deutlich komplexer ist jedoch die strafrechtliche Einordnung.

Die zentrale Frage lautet:

Ist die Erstellung und Verbreitung solcher Inhalte auch strafbar – insbesondere bei Deepfakes?

Diese Frage beantworten wir im nächsten Beitrag und zeigen dabei auch, welche Änderungen der Gesetzgeber aktuell diskutiert.

Kontakt

Wenn Sie von der Verbreitung intimer Inhalte betroffen sind, ist schnelles Handeln entscheidend.

Die Kanzlei Altrogge in Lüdenscheid unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und der Einleitung weiterer rechtlicher Schritte.