Geblitzt – und jetzt? Die Bedeutung des standardisierten Messverfahrens bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Zum 28. April 2020 ist eine erhebliche Verschärfung des Bußgeldkatalogs eingetreten. Zusätzlich zu deutlich höheren Bußgeldern, droht jetzt bereits ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts ein Fahrverbot von einem Monat mit entsprechender Punktebewertung in Flensburg. Insoweit stellt sich mehr denn je die Frage der rechtlichen Überprüfbarkeit von Messungen im Straßenverkehr.
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