Autofahrer aufgepasst: Neue Regelfahrverbote unwirksam!!

Seit dem 28.04.2020 gilt ein neuer Bußgeldkatalog mit teils erheblichen Verschärfungen. Insbesondere drohen jetzt Fahrverbote innerorts bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h, darüber hinaus bei Verstößen gegen die Vorschriften zu Rettungsgassen und schließlich bei sogenanntem „gefährlichem Abbiegen“.

Sämtliche dieser neuen Regelfahrverbote gemäß § 4 Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) dürften aufgrund eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahren unwirksam und nichtig sein, da ein Verstoß gegen das grundgesetzlich vorgeschriebene Zitiergebot (Art. 80 GG) vorliegt. Die Beachtung des Zitiergebots ist eine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung und ein Verstoß führt wegen des Verfassungsrangs des Zitiergebots automatisch zur Unwirksamkeit von Anfang an. 

Die Nichtigkeit der neuen Regelungen hat zur Folge, dass die entsprechenden Taten zwar weiterhin mit den neuen Bußgeldsätzen, aber nicht mit einem Regelfahrverbot geahndet werden können.

Es empfiehlt sich hier also dringend, in allen Fällen, in welchen aktuell ein Fahrverbot aufgrund der oben genannten verschärften Vorschriften verhängt worden ist, gegen entsprechende Fahrverbote vorzugehen und gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen. Selbst dann, wenn der zu Grunde liegende Bußgeldbescheid bereits rechtskräftig geworden sein sollte und auch dann, wenn aufgrund eines solchen rechtskräftigen Bescheids der Führerschein bereits in amtliche Verwahrung gegeben worden ist, sollte versucht werden, hiergegen vorzugehen. 

Es besteht also für alle betroffenen Kraftfahrer dringender Handlungsbedarf und es kann nur angeraten werden, unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Michael Schulte steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung!