Hilfe in der Corona-Krise? – Darlehen und Bürgschaften

Die Bundesregierung hat in großem Umfang wirtschaftliche Unterstützung und Hilfe versprochen. Hierauf bauen viele Unternehmen in der derzeitigen Krise, um ihre gefährdete Zahlungsfähigkeit zu sichern. Tagtäglich kursieren neue Meldungen über staatliche Hilfen. Ziel ist es, die Unternehmen und Betriebe mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen.

Doch um welche Maßnahmen geht es eigentlich und wie kann man sie in Anspruch nehmen?

Bürgschaften und Darlehen seitens des Landes werden versprochen, Voraussetzung dieser Hilfeleistungen ist in jedem Fall ein entsprechender Antrag des Hilfesuchenden, der insbesondere darzulegen hat, warum er diese Hilfestellung benötigt. Der Antrag ist ab sofort über die Hausbank zu stellen, diese entscheidet über die Vergabe von Fördermitteln.

Die Kredite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden allerdings nicht an jedes Unternehmen vergeben. Es muss nachgewiesen werden, dass vor dem 31.12.2019:

  • keine Liquiditätsschwierigkeiten bestanden,
  • keinen Umsatz- oder Ertragsrückgang von mehr als 10 % vorlagen und
  • sich die wirtschaftliche Lage nicht wesentlich verschlechtert hatte.

Es muss darüber der Nachweis erbracht werden, dass die Notsituation auf der „Corona-Krise“ beruht und das Unternehmen zuvor wirtschaftlich gesund, d.h. zahlungsfähig war. Für die Darlehensvergabe ist deshalb die wirtschaftliche Situation vor der Krise entscheidend! Damit soll sichergestellt werden, dass lediglich „gesunde“ Unternehmen in die Förderprogramm einbezogen werden.

Das Land NRW hat die Einstiegsvoraussetzungen für die Dauer der Krise erheblich verbessert:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler bekommen mit den Darlehen ein Finanzierungsinstrument an die Hand, welches bei Liquiditätsengpässen schnell helfen kann und mit einer bis zu 90 %-igen Risikoübernahme verbunden ist – im Normalfall liegt die Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank bei maximal 50 %. Die NRW.BANK hat darüber hinaus zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen neue ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt. Der bisher notwendige Mindestkreditbetrag wurde ausgesetzt.

Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt bestehen, können einen ERP-Gründerkredit-Startgeld beantragen und erhalten bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel – mit bis zu 80 % Risikoübernahme durch die KfW.

Auch Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW stehen bis zu einer Summe von 2,5 MIO Euro zur Verfügung.

Wie lange wird die Bearbeitung solcher Anträge dauern?

Aktuell ist eine Prognose nur schwer zu treffen. Unabhängig davon, dass das Prozedere für alle Neuland darstellt, dürfte jedoch in Anbetracht der nahezu überall reduzierten Arbeitsleistung während der Krise sicherlich nicht mit einer kurzfristigen Rückmeldung zu rechnen sein. Allerdings verspricht die NRW.BANK bei Haftungsfreistellungen bis 250.000,00 € eine Kreditzusage innerhalb von 72 Stunden.

Im Falle einer positiven Rückmeldung „wandert“ der Antrag zurück zur Hausbank des Antragsstellers, welche die Darlehen am Ende effektiv gewährt.

Die Hausbank wird durch die NRW.BANK nur in Höhe von bis 80 % von der eigenen Haftung freigestellt, sie wird daher ihrerseits die Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu prüfen haben und die Frage stellen, ob eine „positive Fortführungsprognose“ besteht. Auch diese Fragestellung ist jedoch in Anbetracht der weltweiten Krise aktuell sicher nur mit äußerster Vorsicht und Zurückhaltung zu beantworten. Fachleuten und Sachverständigen, die eine solche positive Prognose abgeben, droht im Falle des Scheiterns eine eigene Haftung und Inanspruchnahme.

Für den Fall einer solchen positiven Fortführungsprognose werden die Hausbanken aufgrund eigener gesetzlicher Vorgaben entsprechende Sicherheiten vom Antragssteller fordern (müssen), diese können sein: Grundschulden, persönliche Bürgschaften, Verpfändung von Lebens- und Rentenversicherungen, etc.

WICHTIG: Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe öffentlicher Fördermittel besteht nicht! Im Falle einer Ablehnung sollte jedoch nach dem Grund der Ablehnung gefragt werden. Sollte dieser im Fehlen ausreichender Sicherheiten liegen, können ggf. Haftungsfreistellungen oder aber öffentliche Bürgschaften helfen.

Nach der Auszahlung des Kredites ist aber vor der Rückzahlung des Kredites.

Ja, die Darlehen müssen zurückgezahlt werden, einschließlich der hierauf entfallenden Zinsen. Es gibt nur die Möglichkeit, ein tilgungsfreies Jahr zu nutzen. In dieser Zeit zahlt man ausschließlich die Zinsen.

Ob die Aufnahme eines solchen geförderten Darlehens sinnvoll ist, kann daher nur im Einzelfall beurteilt werden. Letztlich ist der weitere Verlauf der Krise nicht absehbar, die Situation eines jeden Unternehmens ist unterschiedlich. Hier sollten intensive Gespräche mit Beratern geführt werden.