Cannabis am Steuer: Aktuelle Rechtslage zu Bußgeld, Fahrverbot und MPU

Wer nach dem Konsum von Cannabis am Straßenverkehr teilnimmt, bewegt sich seit der Reform des Betäubungsmittel- und Straßenverkehrsrechts in einem neu austarierten rechtlichen Rahmen. Mit der Teil-Legalisierung von Cannabis und der Neuregelung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr ist für viele Betroffene unklar, ab wann eine Verkehrskontrolle zu einem Bußgeldverfahren, einem Fahrverbot oder sogar einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) führt. Dieser Beitrag ordnet die aktuelle Rechtslage zu Cannabis am Steuer ein, erläutert die möglichen Konsequenzen nach einer Kontrolle und zeigt, welche Schritte jetzt wichtig sind.

Was gilt aktuell beim Fahren unter Cannasbiseinfluss?

Der THC-Grenzwert seit August 2024

Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein neuer gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (§ 24a Abs. 1a StVG). Zuvor lag die analytische Grenze bei lediglich 1,0 ng/ml – ein Wert, der oft noch Tage nach dem eigentlichen Konsum nachweisbar war und damit wenig über eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit aussagte. Mit dem Cannabisgesetz (KCanG) und der Teil-Legalisierung von Cannabis für Erwachsene wurde der Grenzwert bewusst angehoben, um ihn stärker an eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung anzunähern. Wer unterhalb dieses Wertes bleibt, begeht in der Regel keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – Vorsicht ist trotzdem geboten, denn schon ein einziger Konsum kann diesen Wert kurzfristig deutlich überschreiten.



Ordnungswidrigkeit oder Straftat – der entscheidende Unterschied


Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer bloßen Ordnungswidrigkeit und einer Straftat. Wird der Grenzwert von 3,5 ng/ml überschritten, ohne dass konkrete Ausfallerscheinungen erkennbar sind, handelt es sich in der Regel um eine Ordnungswidrigkeit. Zeigt die kontrollierte Person dagegen deutliche Anzeichen von Fahrunsicherheit – etwa unsicheres Fahrverhalten, Konzentrationsstörungen oder verzögerte Reaktionen –, kann dies unabhängig vom exakten THC-Wert bereits den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) erfüllen. Dann drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung.


Welche Konsequenzen drohen nach einer Verkehrskontrolle?


Bußgeld, Punkte und Fahrverbot im Überblick


Für den praktischen Regelfall – die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – sieht der Bußgeldkatalog beim ersten Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot vor. Bei wiederholten Verstößen steigen Bußgeld und Fahrverbotsdauer deutlich an; in der Praxis werden häufig Bußgelder zwischen 1.000 und 1.500 Euro sowie Fahrverbote von bis zu drei Monaten verhängt. Diese Regelsätze können im Einzelfall variieren, etwa wenn weitere Umstände hinzukommen.


Sonderfälle: Fahranfänger und Mischkonsum mit Alkohol


Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie für alle unter 21 Jahren gilt während der Probezeit weiterhin eine Null-Toleranz-Grenze: Wer in dieser Zeit vor dem Fahren überhaupt Cannabis konsumiert hat, verstößt gegen die Vorschrift – unabhängig vom konkreten THC-Wert. Die Folgen sind zwar auf den ersten Blick milder (Bußgeld ab 250 Euro, ein Punkt), ziehen aber regelmäßig eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar nach sich. Wer Cannabis mit Alkohol kombiniert, muss zudem mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen, da der Gesetzgeber Mischkonsum als besonders risikoreich einstuft.


Wann droht eine MPU nach einer Cannabis-Kontrolle?


Die Rechtsgrundlage: § 13a FeV


Eine medizinisch-psychologische Untersuchung wird nicht automatisch nach jedem Erstverstoß angeordnet. Entscheidend ist, ob die zuständige Fahrerlaubnisbehörde begründete Zweifel an der Fahreignung hat. Rechtsgrundlage hierfür ist seit der Reform insbesondere § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 4 FeV. Eine MPU kommt vor allem in Betracht bei wiederholten Verstößen gegen den Grenzwert, bei konkreten Anhaltspunkten für einen missbräuchlichen oder abhängigen Cannabiskonsum, der sich mit dem sicheren Führen eines Fahrzeugs nicht vereinbaren lässt, sowie bei Mischkonsum mit Alkohol oder anderen Substanzen. Ein einmaliger, isolierter Verstoß allein reicht nach aktueller Rechtslage in der Regel nicht mehr aus.


Aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung


Wie stark es auf den Einzelfall ankommt, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. Juli 2026 (Az. VG 11 L 401/26, 11. Kammer): Das Gericht bestätigte die Anordnung einer MPU und wies den Eilantrag des betroffenen Fahrers zurück, weil ein außergewöhnlich hoher THC-Wert von 47,8 ng/ml im Blut auf einen intensiven, mit dem Führen von Kraftfahrzeugen nicht zu vereinbarenden Konsum hindeutete. Maßgeblich war nicht ein starrer Grenzwert, sondern die Gesamtschau der Umstände – insbesondere, dass ein derart hoher Wert für einen chronischen, missbräuchlichen Konsum spricht. Solche Entscheidungen zeigen, dass Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte auch nach der Legalisierung differenziert prüfen: Gelegentlicher Konsum wird nicht automatisch mit Missbrauch gleichgesetzt, hohe Konsummuster bleiben aber ein deutliches Risiko für die Fahreignung. Da sich die Rechtsprechung in diesem Bereich weiterentwickelt, lohnt sich im Einzelfall stets ein aktueller rechtlicher Check.


Was Sie nach einer Kontrolle konkret tun sollten

Die ersten Schritte nach der Kontrolle


Wichtig ist zunächst: Bleiben Sie ruhig und kooperativ, ohne sich zu Konsumgewohnheiten oder dem Zeitpunkt des letzten Konsums zu äußern. Ein Urin- oder Bluttest kann angeordnet werden, muss aber nicht sofort erklärt oder kommentiert werden. Notieren Sie sich möglichst zeitnah Datum, Uhrzeit, Ort und Ablauf der Kontrolle, solange die Erinnerung noch frisch ist – diese Angaben sind später für die rechtliche Bewertung oft entscheidend.


Warum frühzeitige rechtliche Beratung entscheidend ist


Sowohl das Bußgeldverfahren als auch ein mögliches MPU-Verfahren folgen eigenen, teils komplexen Regeln – und Fristen, die schnell verstreichen. Wer einen Bußgeldbescheid ungeprüft akzeptiert, verschenkt häufig Chancen, etwa wenn Messung, Blutentnahme oder Ablauf der Kontrolle rechtliche Angriffspunkte bieten. Auch die Frage, ob und in welchem Umfang eine MPU tatsächlich angeordnet werden darf, lässt sich oft nur mit anwaltlicher Unterstützung sachgerecht beurteilen. Die Kanzlei Altrogge begleitet Mandantinnen und Mandanten durch das Bußgeldverfahren, prüft die Erfolgsaussichten eines Einspruchs und unterstützt bei der Vorbereitung auf eine MPU – klar, sachkundig und mit Blick auf die konkrete Situation.

 


Fazit

 

Wurden Sie mit Cannabis am Steuer kontrolliert oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur Kanzlei Altrogge auf. In einem ersten Gespräch schätzen wir Ihre Situation ein und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

 

FAQ


Ab welchem THC-Wert drohen Bußgeld und Fahrverbot?
Seit dem 22. August 2024 liegt die gesetzliche Grenze bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Wird dieser Wert überschritten, drohen in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot – bei Wiederholung deutlich mehr.

Führt eine Cannabis-Kontrolle automatisch zum Führerscheinentzug?
Nein. Ein einzelner Verstoß gegen den Grenzwert führt in der Regel nicht automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dazu kommt es vor allem bei Wiederholungsfällen, Mischkonsum oder konkreten Anzeichen für einen missbräuchlichen Konsum.

Wann muss ich mit einer MPU rechnen?
Eine MPU droht vor allem, wenn die Fahrerlaubnisbehörde begründete Zweifel an Ihrer Fahreignung hat – etwa bei wiederholten Verstößen, sehr hohen THC-Werten oder Hinweisen auf regelmäßigen, missbräuchlichen Konsum. Grundlage ist § 13a FeV in Verbindung mit Anlage 4 FeV.

Gilt für Fahranfänger eine strengere Regelung?
Ja. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger sowie alle unter 21 Jahren gilt während der Probezeit eine Null-Toleranz-Grenze: Bereits jeder nachweisbare Cannabiskonsum vor dem Fahren kann sanktioniert werden, unabhängig vom exakten THC-Wert.

Was sollte ich direkt nach einer Verkehrskontrolle tun?
Bleiben Sie ruhig, machen Sie keine Angaben zu Konsumzeitpunkt oder -menge und dokumentieren Sie zeitnah Ort, Zeit und Ablauf der Kontrolle. Suchen Sie frühzeitig rechtlichen Rat, bevor Sie einen Bußgeldbescheid akzeptieren oder sich zu einer MPU äußern.