Wenn zwei sich streiten hilft ein Dritter – Mit Mediation Konflikte nachhaltig lösen

Wir alle haben Konflikte – sie gehören zu unserem Alltag. Überall wo Menschen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen, Eigenschaften, Erwartungen oder Zielen zusammenkommen, kann es zu Konflikten kommen, ob in der Familie und auch im Wirtschaftsleben, wie beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder unter einzelnen Gesellschaftern. Jeder Konflikt ist allerdings auch immer eine Chance, um Dinge neu zu ordnen, Probleme zu erkennen und abzustellen. Die Mediation bietet die Chance, dass Organisationen oder die Menschen dahinter sich weiterentwickeln, indem man sich selbst besser verstehen lernt und vor allem auch die Bedürfnisse und Emotionen der anderen Beteiligten besser verstehen lernt. Voraussetzung hierfür ist immer, dass Konflikte gemeinsam und konstruktiv bearbeitet werden.

Ein Mediationsverfahren in Begleitung eines Anwaltsmediators ist eine alternative Konfliktlösungsmethode in Abgrenzung zu einem gerichtlichen Verfahren, in dem es nur eine Lösung -ein Urteil – geben kann, was häufig für keinen der Beteiligten wirklich die Lösung des Konflikts bedeutet. In der Mediation werden vielmehr die Beteiligten selbst dazu ermutigt, eigene Lösungen zu finden. Die jeweiligen eigenen Interessen und Bedürfnisse werden dabei berücksichtigt, was wiederum zu einem Gefühl der Erleichterung und Zufriedenheit beiträgt, was sich nach einem gerichtlichen Verfahren vielfach nicht einstellt.

Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis ein komplexes Verfahren mit einem aufeinander aufbauenden, strukturierten Ablauf, in dem verschiedene Phasen durchlaufen werden, die oft mehrere Gesprächstermine bedürfen.

Der Mediator übernimmt in diesem Verfahren – im Gegensatz zur reinen anwaltlichen Begleitung oder zu einem gerichtlichen Verfahren – die Funktion der Führung der Konfliktparteien durch die verschiedenen Phasen und schafft den Rahmen und die Struktur für die eigenverantwortliche Konfliktlösung der Beteiligten. Der Anwaltsmediator ist dabei unabhängige, sogenannte allparteiliche Person und hat keine eigene Entscheidungsbefugnis; er ist in der Sache, bezogen auf den Inhalt und die Parteien, neutral. Er bewertet und urteilt nicht, sondern nimmt alle Sichtweisen, Standpunkte und Gefühle ernst und hilft den Beteiligten dabei, diese durch gestützte Kommunikation herauszuarbeiten.

Häufig kennt der Mediator zu Beginn der Mediation die Inhalte der Konflikte nicht umfassend, sondern nur in groben Zügen, um die Allparteilichkeit zu gewährleisten. Den Inhalt der Mediation, also die zu behandelnden Themengebiete bestimmen die Konfliktparteien vielmehr selbst. In einem Erstkontakt klärt der Mediator daher zunächst nur die zu beteiligenden Parteien, ohne bereits in den Konflikt der ersten Kontaktperson einzusteigen. Erst wenn auch die weiteren Beteiligten über das Mediationsverfahren informiert sind, werden von den Konfliktparteien die zu behandelnden Themen ermittelt und im weiteren Gang der Mediation einzeln aufgegriffen.

Wichtigste Voraussetzung ist, dass die Konfliktparteien sich darauf einlassen; darauf einlassen mit Hilfe des Mediators die eigenen Bedürfnisse und Interessen herauszuarbeiten und die der anderen Partei anzuerkennen und zu akzeptieren. Die gegenseitige Wertschätzung spielt dabei die zentrale Rolle.  Auf dieser Grundlage können gemeinsame Lösungen erarbeitet werden, von denen die Beteiligten selbst überrascht sein können. Die im Verfahren erarbeiteten Lösungen sollten in einer Abschlussvereinbarung fixiert oder können gemeinsam mit dem Mediator vertraglich festgehalten und sogar notariell beurkundet werden, wenn es erforderlich erscheint.

Da die Mediatoren durch Frage- und Kommunikationstechniken die Beteiligten dabei unterstützen, sich über ihre Interessen und Bedürfnisse klar zu werden und diese zum Ausdruck zu bringen, empfiehlt es sich, einen ausgebildeten Mediator auszuwählen, wobei sich gerade im familienrechtlichen und auch gesellschaftsrechtlichen Bereich Mediationen anbieten, um Konflikte nachhaltig unter Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Parteien zu lösen, die in einem gerichtlichen Verfahren nicht berücksichtigt werden können.

Das Mediationsverfahren ist zu jedwedem Zeitpunkt freiwillig, so dass die Parteien durch eine Teilnahme nichts riskieren. Die Mediation ist also eine attraktive Alternative zu gerichtlichen Streitigkeiten, die eine hohe Erfolgsquote birgt und ein hohes Maß an Zufriedenheit und eine dauerhafte Auflösung des Konflikts ermöglicht.

Sollte ein Mediationsverfahren scheitern, steht den Parteien immer noch der ordentliche Rechtsweg offen.

Arnd Katzke
Rechtsanwalt
WirtschaftsMediator
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Ina Rosenbaum
Rechtsanwältin
Mediatorin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht